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   OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90   

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https://dejure.org/1995,4531
OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90 (https://dejure.org/1995,4531)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.1995 - 3 L 14/90 (https://dejure.org/1995,4531)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 1995 - 3 L 14/90 (https://dejure.org/1995,4531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • deichrecht.de

    Planfeststellung für Deichneubau, Anspruch auf "substantielle" Anhörung

  • archive.org

    § 73 Abs. 2 VwVfG
    Planfeststellung für Deichneubau, Anspruch auf "substantielle" Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 73 Abs. 2 VwVfG; § 12 DeichG ND; § 119 WasG ND; § 127 Abs. 1 WasG ND; § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG
    Verwaltungsverfahren; Anhörung; Substantielle Anhörung; Gutachten; Planfeststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungsverfahren; Anhörung; Substantielle Anhörung; Gutachten; Planfeststellung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Daß sich Schranken der im übrigen umfassenden planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde aus ihrer behördeninternen Bindung an vorbereitende Planungsentscheidungen ergeben, die sich nach außen hin nicht unmittelbar auswirken, liegt auf der Hand und ist rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwGE 48, 56, 60).

    Das Abwägungsgebot verlangt, daß - 1. - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - 2. - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß und daß - 3. - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch ein Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. seit dem Urt. v. 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, 309; 48, 56, 63).

    Diese Anforderungen richten sich sowohl an den Abwägungsvorgang als auch an das im Plan zum Ausdruck gekommene Abwägungsergebnis (BVerwGE 45, 309, 315; 48, 56, 64).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Eine Planung ist dann gerechtfertigt, wenn für das beabsichtigte Vorhaben nach Maßgabe der vom jeweiligen Fachplanungsgesetz allgemein verfolgten Ziele ein Bedürfnis besteht, die mit ihr geplante Maßnahme unter diesem Blickwinkel also objektiv erforderlich ist (BVerwGE 56, 110, 118).

    Das Gebot gerechter Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ergibt sich aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung und gilt demgemäß allgemein (BVerwGE 56, 110, 122).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Das Abwägungsgebot verlangt, daß - 1. - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - 2. - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß und daß - 3. - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch ein Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. seit dem Urt. v. 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, 309; 48, 56, 63).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Diese Anforderungen richten sich sowohl an den Abwägungsvorgang als auch an das im Plan zum Ausdruck gekommene Abwägungsergebnis (BVerwGE 45, 309, 315; 48, 56, 64).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Dagegen könnte sprechen, daß die in § 66 Abs. 2 VwVfG im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens aufgestellte grundsätzliche Verpflichtung, den Beteiligten schriftlich vorliegende Gutachten zugänglich zu machen, in den §§ 72 ff. VwVfG nicht wiederholt worden ist (ebenso: BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, NVwZ 1987, 578, 580).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Indes ist für ein sinn- und zweckbezogenes Verständnis des § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG auch die grundrechtsschützende Funktion des Verfahrensrechtes zu beachten (vgl. BVerwGE 74, 109, 112 unter Hinweis auf BVerfGE 37, 132, 141, 148; ferner BVerfGE 46, 325, 334; 49, 220, 225; 56, 216, 236; 60, 348, 357).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Indes ist für ein sinn- und zweckbezogenes Verständnis des § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG auch die grundrechtsschützende Funktion des Verfahrensrechtes zu beachten (vgl. BVerwGE 74, 109, 112 unter Hinweis auf BVerfGE 37, 132, 141, 148; ferner BVerfGE 46, 325, 334; 49, 220, 225; 56, 216, 236; 60, 348, 357).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwGE 71, 166, 168; 72, 282, 285).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Indes ist für ein sinn- und zweckbezogenes Verständnis des § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG auch die grundrechtsschützende Funktion des Verfahrensrechtes zu beachten (vgl. BVerwGE 74, 109, 112 unter Hinweis auf BVerfGE 37, 132, 141, 148; ferner BVerfGE 46, 325, 334; 49, 220, 225; 56, 216, 236; 60, 348, 357).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwGE 71, 166, 168; 72, 282, 285).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    1.1 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG eine substanzielle Erörterung gewährleistet, die sich nicht nur auf die ausgelegten Unterlagen und die dagegen vorgebrachten Einwendungen, sondern auf die maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen einschließlich der eingeholten Stellungnahmen der am Vorhaben beteiligten Behörden bezieht (BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 = juris Rn. 41; BayVGH, U.v. 29.12.2011 - 22 N 08.190 - BayVBl 2012, 500 = juris Rn. 17; NdsOVG, U.v. 28.8.1995 - 3 L 14/90 - juris Rn. 12; Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 73 Rn. 304 f.; Neumann/Külpmann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 73 Rn. 128, jew. m.w.N.).

    Die Erörterungspflicht kann sich auch auf Gutachten beziehen (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.2008 - 22 N 06.1407 - BayVBl 2009, 567 = juris Rn. 29 ff.; NdsOVG, U.v. 28.8.1995 - 3 L 14/90 - juris Rn. 12 ff.; Schwind in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 51 Rn. 56 m.w.N.).

    Dazu dürfen sie auch externe Fachleute als Beistand (Art. 14 Abs. 4 BayVwVfG) heranziehen (vgl. NdsOVG, U.v. 28.8.1995 - 3 L 14/90 - juris Rn. 14).

    Ob es für die Heilung ausreichen kann, dass der Auslegungszweck im weiteren Verfahren dadurch erreicht wird, dass im Erörterungstermin eine substanzielle Information und Erörterung zu fehlerhaft unzureichend ausgelegten Alternativen erfolgt (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 = juris Rn. 34) oder dass später eine umfassende Akteneinsicht in die maßgeblichen Unterlagen gewährt und die hinreichende Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 = juris Rn. 44; U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 = juris Rn. 33; NdsOVG, U.v. 28.8.1995 - 3 L 14/90 - juris Rn. 15; s. auch U.v. 14.11.2018 - 13 KN 249/16 - juris Rn. 40), bedarf hier keiner näheren Erörterung.

    Einer Heilung mag zwar nicht entgegenstehen, dass die Antragsteller im gerichtlichen Verfahren keine Akteneinsicht in das Standortgutachten genommen haben, weil insofern die Möglichkeit der Kenntniserlangung als ausreichend angesehen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 = juris Rn. 44; NdsOVG, U.v. 28.8.1995 - 3 L 14/90 - juris Rn. 15), die hier für die Beteiligten nach Vorlage der vollständigen Langfassung mit Anlagen sowohl durch die Beigeladene zu 1 als auch durch den Antragsgegner bestand.

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Seine Rechte als Eigentümer sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit könnten bei mangelnder Deichsicherheit verletzt sein (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. August 1995 -3 L 14/90 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 13 KN 249/16

    50-Tage-Linie; anerkannte Regeln der Technik; antizipiertes

    Dabei sind auch die eingeholten Stellungnahmen der am Vorhaben beteiligten Behörden zu erörtern (vgl. für Planfeststellungsverfahren: BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, a.a.O.; Rn. 41 f.; Bayerischer VGH, Urt. v. 4.8.2008 - 22 N 06.1407 -, juris Rn. 28 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.5.2008 - 1 C 10511/06 -, juris Rn. 52 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.8.1995 - 3 L 14/90 -, juris Rn. 12; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 73 Rn. 128 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Ihre Rechte als Eigentümer sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit könnten bei mangelnder Deichsicherheit verletzt sein (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. August 1995 -3 L 14/90 -, NdsVBl. 1996, 62).
  • VG Lüneburg, 10.12.2009 - 6 A 118/09

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Elbehochwasserdeiches; Schutz vor

    Hinsichtlich der Einhaltung des Abwägungsgebots prüft das Gericht, ob überhaupt eine Abwägung stattgefunden hat, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt wurde, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen Belange erkannt und der gewählte Ausgleich zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht ( BVerwG, Urteil v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, Nds. OVG, Urt. v. 28.08.1994 - 3 L 14/90, jeweils zitiert nach [...]).
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